Was kommt auf einen zu, wenn man einen Angehörigen zu Hause pflegt? Teil 2 – Die Arbeitsbedingungen
- Urlaub
An was denken viele Menschen als nächstes, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen eines neuen Jobs geklärt wurden? Richtig, an die Urlaubsregelung. Doch wie sieht es mit Urlaub aus, wenn man einen Angehörigen zu Hause pflegt?
Die gute Nachricht ist: man hat Anspruch auf maximal 6 Wochen Urlaub im Jahr. Zu beachten ist hier das Wörtchen „maximal“. Denn im Gegensatz zu einem „normalen“ Job, hat man keinen Anspruch auf genau sechs Wochen, die man unter Berücksichtigung gewisser Regelungen einfach einreichen kann. Denn der pflegebedürftige Angehörige muss ja auch in Ihrer Abwesenheit versorgt sein.
Hier greift die Verhinderungspflege oder die Kurzzeitpflege. Diese Ersatzpflege muss allerdings erst beantragt werden. Und die Kosten dafür dürfen 1.612€ nicht übersteigen. Das bedeutet, wenn Sie die sechs Wochen in Anspruch nehmen wollen, aber bereits die ersten vier Wochen den Grenzbetrag ausgeschöpft haben, sind es eben nur vier Wochen Urlaub…
Weiterhin zu beachten ist der Teil, dass der Angehörige auch weiterhin versorgt sein muss. Und viele alte Menschen haben eine etwas eigenwillige Auffassung davon, was „versorgt“ bedeutet. Würde ich meinen Großeltern eine Kurzzeitpflege vorschlagen oder jemand Fremden, der ins Haus kommt, würden sie aufs Vehementeste versichern, sie wären auch so „versorgt“ und dass so etwas definitiv nicht in Frage käme. Soweit ich bisher von anderen gehört habe, sind meine Großeltern mit dieser Ansicht leider nicht allein.
Im Klartext bedeutet das: auch wenn man das Recht hat, bis zu sechs Wochen im Jahr in Urlaub zu gehen, heißt das noch lange nicht, dass man es auch übers Herz bringt! Ich bin auch maximal eine Woche im Jahr weg, denn selbst diese eine Woche bedeutet, dass mein Onkel und meine Mutter meine Schichten mitübernehmen müssen…
2. Krankheit
Das gleiche Problem greift bei Krankheit: bin ich krank, kann ich mich zwar krankschreiben lassen aber wer springt dann für mich ein? Genau, mein Onkel und meine Mutter… D.h. krankwerden bedeutet gleich zusätzliche Arbeit für jemand anderen. Es ist also nicht das Problem eines mehr oder weniger anonymen Arbeitgebers, sondern meins.
Und noch einen wichtigen Unterschied gibt es: in einem „normalen“ Job werden Sie während Ihres Urlaubs regulär weiterbezahlt. Wenn Sie während Ihrer Abwesenheit von der häuslichen Pflege irgendeine externe Form der Betreuung in Anspruch nehmen, wird das ausgezahlte Pflegegeld dementsprechend „angepasst“. Das bedeutet, für die Zeit Ihrer Abwesenheit wird nur noch die Hälfte des Pflegegeldes gezahlt.
3. Arbeitsumfang
Ein weiterer Bereich der Arbeitsbedingungen ist die Arbeitszeit. Natürlich geben Sie bei der Antragstellung an, wie viele Stunden Sie wöchentlich in die Pflege investieren. Doch kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das bei vielen Menschen genau so hinkommt. Ich mache regelmäßig Überstunden. Zum Beispiel, wenn meine Oma krank ist, nicht allein sein will, ich für meinen Onkel einspringen muss, ein ungeplanter Arztbesuch ansteht, das Essen auf Rädern später kommt, ich aufwändiger koche und… und… und… Da nützt es auch nichts, dass die EU eine Erfassung der Arbeitszeit beschlossen hat, denn, wenn ich Überstunden abbauen würde, müsste… genau: jemand aus der Familie einspringen und dafür selbst Überstunden machen.
Und wenn ich mir meinen eigenen Text so durchlese, frage ich mich: warum sollte jemand anderes das alles auf sich nehmen? Und doch ist die Antwort (für mich) so einfach: weil ich es möchte, weil ich es gerne mache und weil es mir wichtig ist! Denn jeden Tag zu sehen, wie glücklich meine Großeltern sind, dass ich komme und dass sie nicht in ein Heim müssen, die Anerkennung und Wertschätzung, die ich trotz zunehmender Demenz erfahre und das Gefühl, endlich etwas von ihrer Liebe zurückgeben zu können, wiegen all diese Schwachpunkte in meinem „Arbeitsvertrag“ bei weitem auf!
2 Kommentare
Alexander
Schöner zweiter Teil bzw. gute Fortsetzung zum ersten. Die Frage ist natürlich berechtigt, weshalb man sich diese Arbeit und auch die Verantwortung freiwillig aufbrummen möchte. Ich denke die Gründe sind moralischer Natur und für jeden unterschiedlich. Du hast einen guten Grund, jemanden aus deinem Umfeld zu pflegen gefunden. Das ist wirklich toll. Bei mir ist es mein Kind, welches ich vermutlich bis ans Lebensende pflegen muss. Ich denke auch dass fällt vielen Menschen schwer. Es gibt sicherlich gute Behindertenwohnheime, Pflegeheime und und und… Aber ersetzen diese meiner Meinung nach keine Pflege innerhalb der Familie. Denn die streng geheime Pflegezutat heißt: Liebe.
Marianne Larisch
Du sprichst mir aus der Seele 🙂 Danke!